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OLG Celle, 10.02.2004 - 16 W 21/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 57 Abs. 3 S. 2 AuslG; § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG; § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG
Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Sicherungshaft; Verhinderung der Abschiebung durch Nichtwiederbeschaffung des Passes; Abgabe des Passes an eine Schlepperorganisation - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Sicherungshaft; Verhinderung der Abschiebung durch Nichtwiederbeschaffung des Passes; Abgabe des Passes an eine Schlepperorganisation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover - XIV 225/03
- LG Hannover, 02.12.2003 - 28 T 55/0343
- OLG Celle, 10.02.2004 - 16 W 21/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 25.10.1999 - 25 W 8380/99
Begriff des Verhinderns der Abschiebung
Auszug aus OLG Celle, 10.02.2004 - 16 W 21/04
Vielmehr ist § 57 Abs. 3 Satz 2 AuslG - im Gegensatz zu § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG - nur auf solche Umstände zu beziehen, die sich auf die Behebung des Abschiebehindernisses auswirken können (vgl. BGH NJW 1996, 2796; KGR Berlin 2000, 203).Unter diesen Umständen erscheint es zumindest zweifelhaft, dass der Betroffene selbst das Verfahren - nicht nur möglicherweise, sondern mit Sicherheit - hätte forcieren können (vgl. KGR Berlin 2000, 203).
- BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96
Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von …
Auszug aus OLG Celle, 10.02.2004 - 16 W 21/04
Vielmehr ist § 57 Abs. 3 Satz 2 AuslG - im Gegensatz zu § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG - nur auf solche Umstände zu beziehen, die sich auf die Behebung des Abschiebehindernisses auswirken können (vgl. BGH NJW 1996, 2796; KGR Berlin 2000, 203). - BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00
Verpflichtung des Ausländers, an der Beschaffung eines Identitätspapiers …
Auszug aus OLG Celle, 10.02.2004 - 16 W 21/04
Dabei setzt der Vorwurf fehlenden Mitwirkens voraus, dass dem Betroffenen Möglichkeiten der Mitwirkung zunächst einmal aufgezeigt werden und der Betroffene diese gleichwohl nicht ergreift, um seine Abschiebung zu verhindern oder jedenfalls solange wie möglich hinaus zu schieben (BayObLG InfAuslR 2001, 176). - BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 60/01
Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus
Auszug aus OLG Celle, 10.02.2004 - 16 W 21/04
Verbleiben ernstliche Zweifel, darf der Betroffene nicht über sechs Monate hinaus in Haft gehalten werden (vgl. KG FGPrax 1995, 128/129; BayObLG InfAuslR 2001, 344). - OLG Schleswig, 24.02.2004 - 16 W 19/04
Verfahrensrecht - Fehlerhafte Parteibezeichnung
Auszug aus OLG Celle, 10.02.2004 - 16 W 21/04
Wegen des Sachverhalts sowie der Gründe für die Rechtmäßigkeit der bis zum 29. April 2003 vollzogenen Sicherungshaft wird auf den Senatsbeschluss vom selben Tage im Parallelverfahren 16 W 19/04/16 W 20/04 verwiesen.